Die Bewertung war weg, Sie hatten den Vorgang abgehakt, und einige Wochen später steht sie wieder im Profil. Das kommt vor, es hat einen Grund, und fast niemand schreibt darüber.
Warum Google zurücknimmt
Der Verfasser bekommt mit, dass sein Beitrag entfernt wurde, und kann sich dagegen wenden. Sieht Google die Sache danach anders, stellt es den Beitrag wieder her. Dieselbe Prüfung, anderes Ergebnis.
Es passiert auch ohne Zutun des Verfassers. Google baut seine Prüfungen laufend um, und dabei werden Entscheidungen im Bestand neu bewertet. Eine Bewertung, die im Frühjahr entfernt wurde, kann im Herbst wieder dastehen.
Wie oft das vorkommt
Selten, aber regelmäßig genug, dass man damit rechnen muss. In unseren eigenen Vorgängen liegt es im niedrigen einstelligen Prozentbereich aller Entfernungen.
Genau deshalb sehen wir nach einer Entfernung weiter nach, statt den Fall zu schließen. Wer nur einmal am Tag der Entfernung hinsieht, merkt eine Rückkehr überhaupt nicht.
Was Sie dann tun können
Eine wiederhergestellte Bewertung lässt sich erneut melden. Sinnvoll ist das nur mit einer anderen Begründung als beim ersten Mal: Dieselbe Kategorie mit demselben Text führt zur selben Entscheidung.
Lohnend ist ein zweiter Blick auf das Konto des Verfassers. Zwischen der ersten Meldung und heute ist Zeit vergangen, und manche Konten zeigen inzwischen ein Muster, das damals noch nicht zu sehen war.
Was das für die Abrechnung bedeutet
Wenn Sie für die Entfernung bezahlt haben und die Bewertung kommt zurück, ist die Leistung nicht erbracht. Bei uns wird das gutgeschrieben, und die Bewertung taucht wieder in der Liste der offenen Fälle auf.
Fragen Sie das ab, bevor Sie beauftragen. Ein Anbieter, der diesen Fall nicht kennt, hat entweder wenige Vorgänge oder sieht nach der Rechnung nicht mehr hin.
Das Wichtigste
Eine Entfernung ist ein Stand, kein Endpunkt. Wer danach weiter hinsieht, merkt eine Rückkehr rechtzeitig und kann sie erneut angehen.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Löscheule