Die Mail von Google ist kurz: Die Bewertung verstößt nicht gegen die Richtlinien. Im ersten Moment liest sich das wie ein Schlussstrich. In den meisten Fällen ist es die Auskunft, dass die gewählte Begründung nicht getragen hat, und nicht, dass an der Bewertung nichts auszusetzen wäre.
Was eine Ablehnung wirklich sagt
Google prüft die gemeldete Bewertung gegen genau die Kategorie, unter der gemeldet wurde. Passt sie dort nicht hinein, bleibt die Bewertung stehen, auch wenn sie unter einer anderen Kategorie klar verstoßen hätte. Die Prüfung beantwortet also eine engere Frage, als die Mail vermuten lässt.
Deshalb lohnt sich vor dem nächsten Schritt dieselbe Arbeit wie vor dem ersten: den Text noch einmal lesen und fragen, woran ein Verstoß festzumachen ist. Nicht: warum die Bewertung ungerecht ist.
Der Einspruch, den es nur einmal gibt
Wird eine gemeldete Bewertung nicht entfernt, sieht Google im Tool zum Verwalten von Bewertungen einen Einspruch vor. In Googles eigenen Worten können Sie dort einmalig Einspruch einlegen. Danach gibt es für diese Bewertung keinen weiteren, und die Entscheidung kommt per Mail.
Diese eine Möglichkeit sollte niemand verschenken, indem er sie noch am selben Abend mit derselben Begründung abschickt. Der Einspruch ist die Gelegenheit, den Fall besser zu erklären als beim ersten Mal: konkret, kurz, an Googles Kategorien entlang.
Bis zu zehn Bewertungen lassen sich dabei zusammen einreichen. Wer viele auf einmal bearbeitet, sollte sie trotzdem einzeln begründen. Ein Stapel mit einer Sammelbegründung wird als Ganzes beurteilt.
Melden und Einspruch sind zwei verschiedene Wege
Die Meldung ist der erste Schritt, der Einspruch der zweite zur selben Entscheidung. Davon zu trennen ist eine neue Meldung derselben Bewertung unter einer anderen Kategorie. Sie ist möglich, aber sie braucht einen echten neuen Grund und eine neue Begründung.
Wer dieselbe Meldung mehrfach absendet, erreicht damit nichts. Es beschleunigt die Prüfung nicht, und es wird auch nicht durch Wiederholung überzeugender.
Wann Schluss ist, und warum das in Ordnung ist
Manche Bewertungen bleiben stehen, weil sie stehen dürfen. Ein unzufriedener Kunde, der beschreibt, was er erlebt hat, verstößt gegen keine Richtlinie, auch mit einem Stern. Da hilft kein Einspruch, sondern eine gute Antwort und mehr echte Bewertungen daneben.
Wer die Grenze kennt, spart sich die Anläufe und erkennt umgekehrt die Fälle, in denen es sich wirklich lohnt, hartnäckig zu bleiben.
Das Wichtigste
Eine Ablehnung ist ein Zwischenstand. Der Einspruch ist die eine Gelegenheit, es besser zu begründen, und deshalb nichts, was man im Ärger verbraucht.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
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