Das Meldeformular ist in zwei Minuten ausgefüllt, und genau darin liegt das Problem: Wer ohne passende Begründung meldet, bekommt eine Ablehnung, und eine abgelehnte Bewertung ist schwerer loszuwerden als eine, die noch nie gemeldet wurde.
Google liest Regeln, nicht Empörung
Eine Bewertung wird nicht entfernt, weil sie unfair ist. Sie wird entfernt, wenn sie gegen eine der Richtlinien für Beiträge verstößt, die Google selbst veröffentlicht hat. Die reichen von gefälschten Interaktionen über die Manipulation von Bewertungen bis zu personenbezogenen Daten, und Google ordnet sie von Zeit zu Zeit neu.
Der Unterschied klingt formal, entscheidet aber alles. „Wir waren nie dort so schlecht“ ist keine Kategorie. „Der Verfasser war nie Kunde“ ist eine.
Die Kategorien, die in der Praxis tragen
Am häufigsten führen sechs zum Erfolg, hier mit Googles eigenen Bezeichnungen: Gefälschte Interaktionen, wenn niemand je Kunde war. Manipulation von Bewertungen, wenn der Beitrag auf einem Interessenkonflikt beruht, also vom Mitbewerber, vom ehemaligen Mitarbeiter oder aus der Familie kommt. Falschdarstellung, wenn Vorgänge erfunden sind. Belästigung, wenn es persönlich wird. Personenbezogene Daten, wenn Namen, Adressen oder Telefonnummern Dritter auftauchen. Und nicht themenbezogene Inhalte, etwa Kritik am Gesundheitssystem statt an der Praxis.
Die übrigen Kategorien gibt es, sie greifen nur selten. Wer sie trotzdem wählt, weil keine andere passt, verbrennt den Versuch.
Warum ein Fehlversuch teuer ist
Google prüft eine gemeldete Bewertung und entscheidet. Fällt die Entscheidung gegen die Meldung, steht die Bewertung wieder da, und die nächste Meldung mit derselben Begründung führt zu nichts. Eine zweite Meldung braucht eine andere Kategorie und eine neue Begründung, sonst ist sie sinnlos.
Deshalb lohnt es sich, vorher zu prüfen, statt auf gut Glück zu melden.
Was stehen bleibt, und das zu Recht
Berechtigte Kritik bleibt. Ein Gast, der schlecht bedient wurde und das schreibt, verstößt gegen keine Richtlinie, auch wenn er nur einen Stern gibt. Ein Profil ohne eine einzige kritische Stimme wirkt auf Kunden ohnehin unglaubwürdig.
Wer versucht, so etwas entfernen zu lassen, verliert Zeit und riskiert, dass die tatsächlich verstoßenden Bewertungen in der Menge untergehen.
Das Wichtigste
Vor jeder Meldung steht dieselbe Frage: Gegen welche von Googles Richtlinien verstößt diese Bewertung? Wer sie nicht beantworten kann, sollte nicht melden.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
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