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Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter bewertet

Ein Arbeitsverhältnis ist kein Kundenverhältnis.

Alle Ratgeber2 Min. Lesezeit3 Kapitel

Es ist einer der häufigsten Fälle: Jemand hat gekündigt oder wurde gekündigt, und kurz darauf steht eine Bewertung im Profil, die Löhne, Hygiene oder den Umgangston beschreibt. Für Google ist das ein eigener Fall.

Warum das ein Interessenkonflikt ist

Googles Richtlinien verlangen, dass eine Bewertung die eigene Erfahrung als Kunde wiedergibt. Wer für einen Betrieb gearbeitet hat, schreibt nicht als Kunde, sondern als Beteiligter. Google nennt das einen Interessenkonflikt und nennt die frühere Beschäftigung ausdrücklich als Beispiel. Die Kategorie dazu heißt „Manipulation von Bewertungen“: Einen eigenen Punkt „Interessenkonflikt“ gibt es im Formular nicht, und wer danach sucht, meldet am Ende unter der falschen Kategorie.

Das gilt unabhängig davon, ob der Inhalt stimmt. Es geht nicht um wahr oder falsch, sondern um die Rolle des Verfassers.

Woran man es erkennt

Oft steht es im Text selbst: „Als ehemalige Mitarbeiterin“, „habe dort zwei Jahre gearbeitet“, „hinter der Theke sieht es aus“. Wer über Dinge schreibt, die ein Gast nicht sehen kann, schreibt nicht als Gast.

Manchmal steht es nicht da, und dann wird es schwierig. Eine Vermutung reicht Google nicht: Ohne einen Anhaltspunkt im Beitrag selbst trägt die Begründung meist nicht.

Was Sie besser nicht tun

Öffentlich zu antworten, dass es sich um einen früheren Beschäftigten handelt, ist heikel. Sie nennen damit Umstände aus einem Arbeitsverhältnis, und der Beitrag bekommt zusätzliche Aufmerksamkeit.

Auch eine Gegenbewertung oder der Aufruf an Bekannte, positive Bewertungen zu schreiben, macht es schlimmer: Beides verstößt seinerseits gegen Googles Richtlinien.

Das Wichtigste

Steht der Hinweis auf das Arbeitsverhältnis im Beitrag, ist die Meldung meist erfolgreich. Steht er nicht da, braucht es eine andere Kategorie, oder es lohnt sich nicht.

Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?

Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.

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Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

Ihren genauen Preis sehen Sie, bevor Sie etwas beauftragen.

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