Eine Bewertung, die Ihre Preise mit denen vom Laden zwei Straßen weiter vergleicht und dann gleich die Adresse mitliefert, kommt selten von einem Kunden. Für Google ist das kein Grenzfall, sondern ausdrücklich geregelt.
Googles Kategorie dafür heißt Manipulation von Bewertungen
Google verlangt, dass ein Beitrag auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht. Unter der Manipulation von Bewertungen führt Google Inhalte auf, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, und nennt dort den Mitbewerber in der Branche genauso wie die frühere Beschäftigung oder familiäre Verbindungen.
Ausdrücklich unzulässig ist auch, Inhalte über den Ort eines Mitbewerbers zu veröffentlichen, um dessen Ruf zu schaden. Genau das ist der Fall, um den es hier geht.
Woran es sich festmachen lässt
Der beste Anhaltspunkt steht im Text: eine Empfehlung für einen anderen Betrieb, ein Preisvergleich mit Adresse, Fachbegriffe aus dem Innenleben des Gewerbes, die ein Kunde nicht kennt.
Der zweitbeste steht im Konto des Verfassers. Ein öffentliches Profil zeigt, was der Mensch sonst bewertet hat. Fünf Sterne für einen Betrieb derselben Branche im selben Ort und ein Stern für Sie ist ein Muster, das sich beschreiben lässt.
Was nicht reicht: die eigene Vermutung, wer dahintersteckt. Für Google zählt, was aus dem Beitrag und dem Profil hervorgeht.
Was eine Meldung tragfähig macht
Beschreiben Sie das Beobachtbare, nicht die Person. Was steht im Text, was ist im Profil zu sehen, worin liegt der Zusammenhang. Ein Name gehört nicht in die Meldung, und Vorwürfe gegen einen benannten Menschen machen daraus einen anderen Vorgang, als er sein sollte.
Bildschirmfotos vom Beitrag und vom Profil sind sinnvoll, weil beides sich jederzeit ändern kann. Ein gelöschtes Profil nimmt sonst die halbe Begründung mit.
Was den Schaden vergrößert
Öffentlich zu antworten, der Verfasser sei die Konkurrenz, hilft selten. Es lässt sich in einer Antwort nicht belegen, es liest sich für Fremde nach Ausrede, und es zieht Aufmerksamkeit auf die Bewertung.
Eine Bewertung beim anderen Betrieb zurückzugeben, ist der schlechteste Weg von allen: Damit verstoßen Sie selbst gegen dieselbe Regel, auf die Sie sich gerade berufen.
Das Wichtigste
Google regelt diesen Fall ausdrücklich. Entscheidend ist nicht, dass Sie wissen, wer geschrieben hat, sondern dass es im Beitrag oder im Profil sichtbar wird.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
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