Eine schlechte Bewertung erscheint, und kurz darauf kommt eine Nachricht: Sie verschwinde wieder, wenn es einen Rabatt gibt, eine Rückerstattung, eine Gratisleistung. Das ist kein Einzelfall und es hat für Google einen Namen.
Warum das ein Verstoß ist
Googles Richtlinien verbieten, Bewertungen gegen eine Gegenleistung abzugeben oder zu verlangen. Das gilt in beide Richtungen: Der Betrieb darf gute Bewertungen nicht einkaufen, und niemand darf eine schlechte als Druckmittel einsetzen.
Einschlägig ist Manipulation von Bewertungen. Die Bewertung soll dort nicht eine Erfahrung wiedergeben, sondern etwas erreichen, und genau das unterscheidet sie von einer echten schlechten Bewertung.
Was Sie sichern sollten, bevor Sie etwas anderes tun
Sichern Sie die Nachricht, bevor Sie antworten. Ein Bildschirmfoto mit Datum, Absender und vollständigem Verlauf. Nachrichten lassen sich löschen, und ohne sie steht Aussage gegen Aussage.
Antworten Sie nicht auf das Angebot, auch nicht ablehnend im selben Kanal, solange Sie nicht gesichert haben. Und gehen Sie nicht darauf ein: Wer einmal zahlt, zahlt wieder.
Was in die Meldung gehört
Beschreiben Sie nüchtern, was passiert ist: wann die Bewertung erschien, wann die Nachricht kam, was darin verlangt wurde. Diese Abfolge ist der Kern, denn sie zeigt, dass die Bewertung ein Mittel war.
Die Nachricht selbst gehört nicht in den Meldetext. Google bekommt keinen Anhang, und ein abgetippter Verlauf liest sich wie eine Behauptung. Was zählt, ist der knappe, überprüfbare Ablauf.
Nennen Sie den Verfasser nicht beim Namen und schreiben Sie nichts über seine Absichten. Bleiben Sie bei dem, was geschehen ist, und überlassen Sie die Bewertung des Verhaltens Google.
Wo dieser Ratgeber aufhört
Für Google ist das ein Regelverstoß, und nach den Regeln melden wir. Was darüber hinaus daraus folgt, ist eine rechtliche Frage, und die gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Wir beraten dazu nicht und dürfen es auch nicht.
Beides schließt sich nicht aus. Die Meldung bei Google läuft unabhängig davon und kostet nichts außer der Zeit, sie richtig zu machen.
Das Wichtigste
Eine Bewertung, die etwas erreichen soll, ist keine Bewertung. Sichern Sie die Nachricht, melden Sie nach Googles Regeln, und holen Sie sich für alles Weitere jemanden, der das darf.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
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