In der Bewertung steht nicht nur, dass der Service schlecht war, sondern wer schuld sein soll. Mit Vornamen, manchmal mit Nachnamen, manchmal mit einer Beschreibung, die im kleinen Team jeder zuordnen kann. Das trifft einen Menschen, der sich öffentlich nicht wehren kann.
Was Google unter personenbezogenen Daten versteht
Personenbezogene Daten sind eine eigene Kategorie in Googles Richtlinien. Gemeint sind Angaben, mit denen sich eine Person bestimmen lässt, ohne dass sie damit einverstanden ist.
Ein Vorname allein reicht Google in der Regel nicht. Ein voller Name, eine Telefonnummer, eine Adresse oder eine Beschreibung, die eine bestimmte Person eindeutig kenntlich macht, schon eher.
Wo die Grenze verläuft
Die Grenze liegt zwischen der Leistung und der Person. Der Satz, die Bedienung sei unfreundlich gewesen, ist eine Meinung über den Besuch. Der Satz, eine namentlich genannte Person sei unfähig, richtet sich gegen einen Menschen.
Kommt Herabsetzung dazu, ist außerdem Belästigung im Spiel. Beide Kategorien lassen sich in einer Meldung nennen, wenn beides zutrifft. Erfinden Sie aber keine, die nicht zutrifft: Eine Meldung mit drei Gründen, von denen einer trägt, ist schwächer als eine mit dem einen.
Was Sie für Ihr Team tun können
Melden Sie selbst, statt es der betroffenen Person zu überlassen. Der Betrieb meldet über sein Profil, und der Mensch, um den es geht, muss sich damit nicht befassen.
Sprechen Sie darüber im Haus. Wer seinen Namen öffentlich in einer Ein-Stern-Bewertung liest und niemanden darüber reden hört, nimmt an, dass es alle gelesen und geglaubt haben.
Antworten Sie öffentlich, ohne den Namen zu wiederholen. Wer in der Antwort noch einmal schreibt, wer gemeint war, trägt die Angabe weiter, statt sie zu entfernen.
Das Wichtigste
Namen von Beschäftigten sind einer der Fälle, in denen Google eine klare eigene Kategorie hat. Sie tragen umso besser, je genauer Sie auf die Person statt auf die Kritik zeigen.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
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