Sie lesen eine Bewertung und der Name sagt Ihnen nichts. Kein Termin, keine Rechnung, keine Buchung. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen Sie tatsächlich etwas in der Hand haben, denn Google verlangt, dass eine Bewertung auf einer echten Erfahrung beruht.
Was Google dazu in seinen Regeln schreibt
Googles Richtlinien verlangen, dass ein Beitrag eine tatsächliche Erfahrung mit dem Ort wiedergibt. Ein Beitrag, der eine erfundene Erfahrung schildert, fällt unter Gefälschte Interaktionen. Das ist keine Auslegung, das steht so in Googles eigener Beschreibung.
Wichtig ist die Reihenfolge: Google prüft nicht, ob Sie den Verfasser kennen, sondern ob der Beitrag glaubhaft von einem Besuch stammt. Ihre Kundenliste sieht Google nie. Was zählt, ist, was sich am Beitrag und am Konto zeigt.
Woran es sich festmachen lässt
Am aussagekräftigsten sind Widersprüche im Beitrag selbst. Wer ein Gericht nennt, das nie auf der Karte stand, eine Öffnungszeit beschreibt, die es nie gab, oder eine Einrichtung erwähnt, die es im Haus nicht gibt, beschreibt einen anderen Ort oder gar keinen.
Dazu kommt das Konto. Ein Klick auf den Namen zeigt alle Beiträge dieses Nutzers. Vier Bewertungen an einem Tag über drei Bundesländer verteilt sind kein Reisetag, sondern ein Muster.
Auch der Zeitpunkt trägt. Eine Bewertung, die am Tag nach einer Auseinandersetzung erscheint, bei einem Konto ohne jede andere Aktivität, spricht für sich.
Was Sie besser nicht schreiben
Schreiben Sie nicht, dass der Verfasser lügt, und nennen Sie ihn nicht beim Namen. Eine Meldung, die den Menschen angreift statt den Beitrag, wird zur Beschwerde und nicht zur Meldung.
Behaupten Sie auch nichts, das Sie nicht wissen. Der Satz, der trägt, lautet nicht: Diese Person war nie hier. Er lautet: Zu dieser Darstellung gibt es bei uns keinen Vorgang, und der Beitrag nennt Umstände, die es hier nie gab.
Was Sie vorher zusammentragen sollten
Notieren Sie die konkreten Stellen im Text, die nicht stimmen können, und daneben, warum. Genau diese Gegenüberstellung ist die Meldung, alles andere ist Beiwerk.
Prüfen Sie Ihre Unterlagen ohne Eile, bevor Sie melden. Findet sich doch ein Vorgang, ist es eine unzufriedene Kundin und keine erfundene Bewertung. Dann ist die Antwort das bessere Mittel, und eine Meldung hätte den einen Versuch verbraucht.
Das Wichtigste
Von allen Fällen ist dieser der aussichtsreichste, weil er sich am Beitrag belegen lässt. Er verlangt aber, dass Sie vorher wirklich nachsehen.
Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?
Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.
Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
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