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Googles Tool zum Verwalten von Bewertungen

Der Stand einer Meldung steht nicht in Ihrem Profil.

Alle Ratgeber2 Min. Lesezeit4 Kapitel

Viele melden eine Bewertung und wissen danach nicht, wo sie nachsehen sollen. Das Unternehmensprofil zeigt es nicht. Google hat dafür ein eigenes Werkzeug, und wer es kennt, spart sich das Warten im Ungewissen.

Wo gemeldet wird

Der schnellste Weg führt über die Bewertung selbst: die drei Punkte daneben, dann melden. Dort wählen Sie eine Kategorie und schreiben nichts weiter. Das ist die Meldung für den einfachen Fall.

Daneben gibt es das Formular für rechtliche Anliegen. Dort lässt sich begründen, und dort läuft alles, was mehr braucht als ein Häkchen. Für beide Wege gilt dieselbe Prüfung, nur die Möglichkeit zur Begründung unterscheidet sich.

Wo der Stand steht

Im Tool zum Verwalten von Bewertungen sehen Sie Ihre Meldungen mit ihrem Stand: in Prüfung oder entschieden. Es ist die einzige Stelle, an der beides zusammen steht.

Zusätzlich schreibt Google per Mail, wenn entschieden wurde. Bleibt die Mail aus, heißt das nicht, dass nichts passiert ist. Google schreibt nicht in jedem Fall, und eine Entscheidung gegen die Meldung kommt oft ganz ohne Nachricht.

Wo der Einspruch liegt

Wurde eine Meldung abgelehnt, bietet dasselbe Werkzeug den Einspruch an. Es gibt ihn je Bewertung einmalig, und er nimmt mehrere Bewertungen in einem Vorgang.

Genau deshalb ist er wertvoll und wird am häufigsten verschenkt: Wer ihn ohne neue Begründung einlegt, hat ihn verbraucht und bekommt für diese Bewertung keinen zweiten.

Was das Werkzeug nicht kann

Es zeigt nicht, warum entschieden wurde. Die Antwort nennt das Ergebnis, nicht den Grund, und eine Rückfrage dazu wird nicht beantwortet.

Es zeigt auch nicht, ob eine entfernte Bewertung später wieder auftaucht. Dafür hilft nur, das Profil danach weiter im Blick zu behalten.

Das Wichtigste

Wer weiß, wo der Stand steht, wartet nicht im Ungewissen und verschenkt den Einspruch nicht. Beides liegt im selben Werkzeug.

Trifft das auf eine Ihrer Bewertungen zu?

Wir sehen uns Ihr Profil kostenlos an und sagen Ihnen, welche Bewertungen Google nach seinen Richtlinien entfernen dürfte.

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Diese Texte erklären Googles Richtlinien, nicht die Rechtslage. Löscheule ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG. Wenn Ihr Fall eine juristische Auseinandersetzung ist, brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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